Der Sächsische Landtag hat am 13. Juli 2022 das Gesetz über die Transparenz von Informationen im Freistaat Sachsen (Sächsisches Transparenzgesetz) verabschiedet. Dieses ist am 01. Januar 2023 in Kraft getreten. Damit hat jede Person ein Recht auf Zugang zu bestimmten Informationen gegenüber sogenannten transparenzpflichtigen Stellen, soweit keine Ausnahme gilt.


Die Johannesschule ist nach § 4 Absatz 3 Satz 1 Nr. 7 Sächsisches Transparenzgesetz eine solche transparenzpflichtige Stelle. Die Transparenzpflicht umfasst ausschließlich Informationen über den Namen von Drittmittelgebern, die Höhe der Drittmittel und die Laufzeit der mit Drittmitteln finanzierten abgeschlossenen Forschungsvorhaben.


Derartige Informationen werden zukünftig auf der elektronischen Transparenzplattform des Freistaates Sachsens bereitgestellt. Andere Informationen die der Transparenzpflicht unterliegen, stellt die Johannesschule auf Antrag bereit. Hierfür kann ein Antrag in Schriftform, elektronischer Form oder zur Niederschrift bei der Johannesschule gestellt werden. Der Antrag muss im Regelfall nicht begründet werden. Der Antrag sollte aber nach § 10 Abs. 3 Sächsisches Transparenzgesetz begründet werden, wenn schutzwürdige Belange Dritter betroffen sind.


Einen Musterantrag und weitere Informationen finden Sie auf der Webseite der Sächsischen Datenschutz- und Transparenzbeauftragten. Anträge auf Zugang zu Informationen nach dem Sächsischen Transparenzgesetz richten Sie bitte an unsere Einrichtung über die im Impressum genannten Kontaktangaben.